LG Dortmund, Az: 2 O 124/14, Urteil vom 04.12.2014 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aus dem Versicherungsvertrag Nr. … rückwirkend ab dem 1.4.2011 sowie fortlaufend bis zum 1.6.2018 monatlich eine Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 687,63 EUR (in Worten: sechshundertsiebenundachtzig 63/100 Euro) zu zahlen, zahlbar monatlich im Voraus jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz für den jeweiligen Betrag i.H.v. 687,63 EUR ab dem 4. Werktag […]