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Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeitsklausel im öffentlichen Dienst

Im Beamtenrecht wird die Berufsunfähigkeit als Dienstunfähigkeit bezeichnet und in § 42 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetz (BBG) näher definiert. Demnach wird ein Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise wegen eines körperlichen oder seelischen Gebrechens, nicht mehr in der Lage ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Dienstunfähigkeit kann bereits dann vorliegen, wenn der Beamte krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichten konnte und es keine Aussicht auf vollständige Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate gibt.

Wenn Zweifel an der Dienstunfähigkeit des Beamten bestehen, so darf der Dienstherr eine Untersuchung durch einen Amtsarzt verlangen.

Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte / DienstunfähigkeitsklauselZahlreiche Berufsunfähigkeitspolicen, insbesondere jene speziell für Beamte, enthalten einen so genannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Sie kommt den Staatsdienern sehr entgegen, vereinfacht sie doch die Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Soweit eine amtsärztliche Feststellung der Dienstunfähigkeit vorliegt kann der betroffene Beamte von seiner Versicherung die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verlangen, selbst wenn streng genommen gar keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei Verträgen mit DU-Klausel begründet bereits das Vorliegen der Dienstunfähigkeit den Anschein der Berufsunfähigkeit. Wenn die Versicherung die Leistung verwehren möchte, muss sie diese Annahme widerlegen.

Policen ohne Dienstunfähigkeitsklausel

Erfahrungsgemäß enthalten jedoch die meisten Berufsunfähigkeitsprodukte der Versicherungsbranche keine Dienstunfähigkeitsklausel. Sie hat sich der Praxis als erhebliche finanzielle Belastung für die Versicherungsbranche erwiesen. Das ist unter anderem auf die Nachfolgeunternehmen der ehemals staatlichen Deutschen Bahn und Deutschen Bundespost zurückzuführen, welche die zwangsweise übernommen Beamten gerne in den vorzeitigen Ruhestand schicken, um Kosten zu sparen.

Bei BU-Policen ohne Dienstunfähigkeitsklausel, verweigern die Versicherer häufig die Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit und verweisen auf den feinen Unterschied zwischen besonderer und allgemeiner Dienstunfähigkeit. Beispiel: Ein Polizeibeamter, der durch einen Unfall den Zeigefinger verliert, kann seine Waffe nicht mehr bedienen und infolgedessen nicht mehr den Außendienst verrichten. Er könnte aber noch auf einer anderen Position als Beamter arbeiten. Anders verhält es sich bei einer schweren Erkrankung, die jeden Dienst unmöglich macht, in dem Fall läge eine allgemeine Dienstunfähigkeit vor. Bei BU-Policen ohne spezielle Dienstunfähigkeitsklausel liegt die Beweislast immer beim Versicherten, er muss nachweisen, dass er nicht nur dienst- sondern auch berufsunfähig ist.

Jeder Fall ist anders, der Verweis auf Urteile in „ähnlichen Fällen“ zieht nicht

Wenn sich eine Versicherung mit Verweis auf fehlende „allgemeine Dienstunfähigkeit“ vor der Zahlung drücken möchte, unterlegt sie ihre Absage gerne mit Gerichtsurteilen zu „ähnlichen Fällen“. Als Betroffener sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Wir unterstützen Sie im Kampf gegen die Versicherung

Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines Beamten ist für die Versicherung mit erheblichen Kosten verbunden. Dementsprechend viele Anträge werden abgelehnt oder auf die lange Bank geschoben. Gerne unterstützen wir Sie im Kampf gegen die Versicherung. Schon die Entscheidung für eine anwaltliche Vertretung, macht der Gegenseite klar, dass Sie es wirklich ernst meinen und Ihre Ansprüche nicht einfach aufgeben werden. Häufig ist es sinnvoll, die eigene Position durch ein privates Gutachten zu untermauern, es kann den Standpunkt der Versicherung entkräften und in einem möglichen Gerichtsverfahren den Ausschlag geben. Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu Verfügung. Bei Bedarf können Sie uns auch ganz kurzfristig via Internet kontaktieren. Viele Fragen können wir bereits im Rahmen unserer günstigen Onlinerechtsberatung klären.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Zahlt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder gibt es sonstige Probleme mit der BU-Versicherung? Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft!

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