LG Dortmund, Az: 2 O 275/11, Urteil vom 02.04.2015 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.693,11 EUR (in Worten: eintausendsechshundertdreiundneunzig 11/100 Euro) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.01.2011, insgesamt also 22.010,43 EUR, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit dem 21.09.2010 sowie weitere 1.085,04 EUR an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01.02.2011 für […]